Am Samstag den sechsten April 2019 fand im THW Ortsverband Höxter die alljährliche Kraftfahrerbelehrung statt. Den ersten Teil der Belehrung übernahm der Gruppenführer Ralf Götz. Im zweiten Teil übernahm ein Vertreter der Polizei vom Kreis Höxter die Unterrichtung. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde über bestehende Regelungen zu den Themen Sonder und Wegerechte, also die Paragraphen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung gesprochen. Neben den Gesetzen der StVO wurden jedoch auch die internen Regelungen des THW besprochen. Wie man ein Fahrtenbuch ausfüllt oder wer einen Fahrauftrag erteilen darf. Um Dienstfahrzeuge beim THW zuführen ist diese jährliche Belehrung Pflicht. Nach der Mittagspause ging an die LKW’s des Ortsverbandes. Dort wurden verschiedene Bauteile an den LKW’s erklärt. Abschließend wurde noch die Betriebsstoffe der Fahrzeuge überprüft und dann der Dienst beendet.
Höxter,
Kraftfahrerbelehrung im Ortsverband Höxter
Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.
Suche
Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: